Die Umweltprämie für Elektrofahrzeuge 2026 ist zurück
Kaufen Sie Ihr Elektroauto bei Hartmann mit Preisvorteilen und der E-Prämie

Der R5 ist ein beliebtes Elektroauto von Renault Hartmann.
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E-Auto-Förderung 2026: Das Wichtigste auf einen Blick
Ab 2026 gibt es endlich in Deutschland wieder eine staatliche Kaufprämie für Elektroautos und Plug-in-Hybride. Ziel ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Fahrzeuge für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen attraktiver zu machen. Wenn Sie von dieser Förderung profitieren möchten, ist das Autohaus Hartmann Ihr kompetenter Ansprechpartner in Münster, Rheine, Ibbenbüren und Osnabrück. Wir bieten eine große Auswahl an förderfähigen Elektrofahrzeugen von Renault, Dacia, Mazda, Seat und Cupra und unterstützen Sie dabei.
Die Eckpunkte der Förderung:
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Start: Ab sofort
Förderhöhe:
1. Basisprämie: 3.000 €
2. Familienbonus: +500 € pro Kind (max. 1.000 €)
3. Zusatzbonus für Niedrigeinkommen: +1.000 € (bei < 3.000 € Haushaltsnettoeinkommen/Monat)
4. Maximalförderung: bis zu 6.000 €
Einkommensgrenze:
1. Förderberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 €.
2. (plus 5.000 € pro Kind, max. 2 Kinder).
3. Haushalte mit unter 3.000 € monatlichem Nettoeinkommen erhalten einen Bonus von 1.000 € extra, sodass insgesamt bis zu 5.000 € möglich sind (3.000 € Basis + 1.000 € Kinderbonus + 1.000 € Niedrigverdiener-Bonus)
Förderfähige Fahrzeuge:
1. Förderfähig sind beim Start der Förderung alle erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb in die Förderung aufgenommen werden, wird noch geprüft.
Geltungsbereich:
1. Kauf und Leasing von Neuwagen
2. Nur für Privatpersonen, kein sofortiger Weiterverkauf.
Finanzierung:
1. 3 Milliarden € aus dem Klima- und Transformationsfonds
2. Zuständig für die Antragstellung wird voraussichtlich das BAFA sein.
Zusätzlich: Die bekannte THG-Prämie bleibt bestehen und kann weiterhin beantragt werden.
*Hinweis: Alle Angaben zur E-Auto-Förderung 2026 basieren auf dem aktuellen Stand der öffentlichen Informationen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Änderungen sind jederzeit möglich, da die endgültige Ausgestaltung der Förderung noch nicht verbindlich festgelegt ist. Gerne beraten wir Sie in Münster, Rheine, Ibbenbüren und Osnabrück dazu.