Die Umweltprämie für Elektrofahrzeuge 2026 kommt zurück
Kaufen Sie Ihr Elektroauto bei Hartmann mit Preisvorteilen über die E-Prämie

Der R5 ist ein beliebtes Elektroauto von Renault Hartmann.
E-Auto-Förderung 2026: Das Wichtigste auf einen Blick
Ab 2026 gibt es endlich in Deutschland wieder eine staatliche Kaufprämie für Elektroautos und Plug-in-Hybride. Ziel ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Fahrzeuge für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen attraktiver zu machen. Wenn Sie von dieser Förderung profitieren möchten, ist das Autohaus Hartmann Ihr kompetenter Ansprechpartner in Münster, Rheine, Ibbenbüren und Osnabrück. Wir bieten eine große Auswahl an förderfähigen Elektrofahrzeugen von Renault, Dacia, Mazda, Seat und Cupra und unterstützen Sie dabei.
Die Eckpunkte der Förderung:
Start: Voraussichtlich im Jahr 2026 (nach EU-Genehmigung).
Förderhöhe:
1. Basisprämie: 3.000 €
2. Familienbonus: +500 € pro Kind (max. 1.000 €)
3. Zusatzbonus für Niedrigeinkommen: +1.000 € (bei < 3.000 € Haushaltsnettoeinkommen/Monat)
4. Maximalförderung: bis zu 5.000 €
Einkommensgrenze:
1. Förderberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 €.
2. Pro Kind erhöht sich die Grenze um 5.000 €.
Förderfähige Fahrzeuge:
1. Vollelektrische Fahrzeuge (BEV) und Plug-in-Hybride
2. Geplant ist ein maximaler Netto-Listenpreis von ca. 45.000 € (53.550 € brutto).
Geltungsbereich:
1. Kauf und Leasing von Neuwagen (Gebrauchtwagen-Regelung noch offen)
2. Nur für Privatpersonen, kein sofortiger Weiterverkauf.
Finanzierung:
1. 3 Milliarden € aus dem Klima- und Transformationsfonds
2. Zuständig für die Antragstellung wird voraussichtlich das BAFA sein.
Zusätzlich: Die bekannte THG-Prämie bleibt bestehen und kann weiterhin beantragt werden.
*Hinweis: Alle Angaben zur E-Auto-Förderung 2026 basieren auf dem aktuellen Stand der öffentlichen Informationen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Änderungen sind jederzeit möglich, da die endgültige Ausgestaltung der Förderung noch nicht verbindlich festgelegt ist. Gerne beraten wir Sie in Münster, Rheine, Ibbenbüren und Osnabrück dazu.